Die häusliche Krankenpflege wird stets vom behandelnden Vertragsarzt verordnet (Formular: Verordnung häuslicher Krankenpflege) und bedarf der Genehmigung ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die Versorgung werden bei einer Notwendigkeit von ihrer Krankenkasse übernommen.
Dabei geht es um ärztlich verordnete Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung.
Als kostenlosen Service kümmern wir uns um die Bestellung, Abholung und das Einreichen der Verordnung bei der Krankenkasse.
Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V
Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V
11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
11:00 Uhr bis 14:00 Uhr